Name: Die Bewegungsstiftung
Anschrift: Artilleriestr. 6, 27283 Verden
Telefon: 04231 - 95 75 40
Fax: 04231 - 95 75 41
Email: info@bewegungsstiftung.de
Internet: www.bewegungsstiftung.de
AnsprechpartnerIn: Wiebke Johanning
Wer kann Anträge stellen: Initiativen, die sich den neuen sozialen Bewegungen zugehörig fühlen und einen progressiven Wandel herbeiführen wollen. Alle Antragsteller sollten unbedingt vor Antragstellung die Richtlinie für die Kampagnenförderung gelesen haben, die auf der Webseite der Bewegungsstiftung verfügbar ist.
Was wird gefördert: Die Stiftung fördert vor allem mittel- und langfristige Kampagnen, Maßnahmen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und im öffentlichen Raum mit einer Forderung zu einer gesellschaftlichen Veränderung präsent werden. Dazu sollen (müssen aber nicht zwingend) auch Formen des öffentlichen Protests verwendet werden.
Was wird nicht gefördert: Kongresse, Seminare und pädagogische Arbeit, Begegnungsreisen, Bücher, Broschüren und Filmdokumentationen sind wichtiger Bestandteil von sozialen Bewegungen. Sie erfüllen allein aber nicht die notwendigen Kriterien für eine Förderung durch die Stiftung. Soziale Dienstleistungen (etwa Beratungsstellen), Schulen, Kindergärten, Hebammenpraxen u.ä. werden ebenfalls nicht gefördert, es sei denn, die Aktiven dort setzen sich in Aktionen beispielsweise dafür ein, dass solche sozialen Dienstleistungen weiter öffentlich finanziert werden.
Max. Antragshöhe/Förderhöhe: Die Stiftung will mit der Förderung einen Unterschied machen. Die Antragssumme soll daher am Gesamtbudget der Kampagne einen Anteil von mindestens 10-15% ausmachen. Eine Obergrenze für die Kampagnenförderung besteht nicht. Allerdings beträgt die Höhe der Zuschüsse derzeit zwischen 3.000 und 8.000 Euro.
Eigenanteil: Ein Eigenanteil und Kofinanzierung in Zusammenarbeit mit anderen Geldgebern ist erwünscht aber kein Förderkriterium.
Antragsfristen: Antragsschluss ist jeweils der erste Dienstag im April und September jeden Jahres.
Bewilligung/Vergabe: Ein Antrag sollte vier Seiten plus einer Kosten- und Finanzaufstellung nicht überschreiten und muss per Mail an antrag@bewegungsstiftung.de im PDF-Format eingereicht werden. Nach Antragsschluss dauert es in der Regel sechs bis sieben Wochen, bis die Gremien der Stiftung entschieden haben.