WOM - Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand

Name:  NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH

Anschrift: Günther-Wagner-Allee 12-14, 30177 Hannover

Telefon:  0511-30031-333

Fax:  0511-30031-11333

Email:  beratung@nbank.de

Internet:  www.nbank.de/Oeffentliche_Einrichtungen/Arbeitsmarkt/Bildung_und_Qualifizierung/Weiterbildungsoffensive_WOM.php


Wer kann Anträge stellen: Außerbetriebliche Bildungs- und Beratungseinrichtungen in der Rechtsform einer juristischen Person sowie GbR.


Was wird gefördert: Berufliche Qualifizierung, Beratung und Profiling, Entwicklung neuer Konzepte für die berufliche Weiterbildung in KMU, Arbeitsmarktstudien

Ziel der Förderung ist die Anpassung der Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen an den Strukturwandel zur Sicherung der davon betroffenen Arbeitsplätze.

Zielgruppe: Beschäftigte in KMU sowie Betriebsinhaber/innen von Kleinst- und Kleinunternehmen


Was wird nicht gefördert: siehe Produktinformation und Richtlinie (www.nbank.de/_downloads/Foerderprogramme/Weiterbildung_Mittelstand/Produktinformation_Weiterbildungsoffensive_Mittelstand.pdf) und (www.nbank.de/_downloads/Foerderprogramme/Weiterbildung_Mittelstand/Richtlinie_WOM.pdf)


Max. Antragshöhe/Förderhöhe: Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Ausgaben des Projektträgers. Die Förderung aus ESF-Mitteln darf max. 75 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben im Zielgebiet Konvergenz und max. 50 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben im Zielgebiet RWB betragen.


Eigenanteil: Die private Kofinanzierung erfolgt über einen Direktbeitrag der Unternehmen oder der Kooperationspartner. Bei Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung kann alternativ die Kofinanzierung durch die während der Dauer der beruflichen Qualifizierung an die Beschäftigten fort gezahlten Löhne und Gehälter (Freistellungskosten) erfolgen. Diese sind anhand von Belegen (Lohn- und Gehaltsabrechnungen) nachzuweisen. Auch wenn Freistellungsausgaben geltend gemacht  werden, ist in jedem Fall ein finanzieller Direktbeitrag der betreffenden Unternehmen oder Kooperationspartner zu leisten. Dieser soll mindestens 5 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Sofern Betriebsinhaber an den Projekten teilnehmen, ist für diese eine Abrechnung von Freistellungskosten nicht zulässig. Die private Kofinanzierung hat in diesen Fällen über einen finanziellen Direktbeitrag zu erfolgen.


Antragsfristen: Das Programm wird in den Zielgebieten Konvergenz und RWB unterschiedlich umgesetzt. In beiden Zielgebieten gibt es Ideenwettbewerbe. Den vollständigen Aufruf erhalten Sie unter: www.nbank.de/_downloads/Aktuell/WOM_Ideenwettbewerb.pdf sowie unter www.eu-foerdert.niedersachsen.de


Bewilligung/Vergabe: Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förerbank Niedersachsen GmbH (NBank)


Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern: siehe Richtlinie

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